Ausgleich bei Nachlassverbindlichkeiten nach dem Tod des Schuldners
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben. (Leitsatz des Gerichts), InsO §§ 38, 87, 325
BGH, Urteil vom 26.09.2013 – IX ZR 3/13