Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer
Die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar – BVerfG 1 BvL 21/12 –
Die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar – BVerfG 1 BvL 21/12 –